Änderung LFischG


28.09.2018
Der schleswig-holsteinische Landtag hat am 26.09. durch Beschluß das LFischG geringfügig geändert, insbesondere § 39. Aus der Formulierung

„Im Rahmen der ordnungsgemäßen Fischerei sind insbesondere verboten (…) 3. das Fischen mit der Handangel, das von Vornherein auf das Zurücksetzen von gefangenen Fischen ausgerichtet ist (Catch & Release)“
wurde

„Im Rahmen der ordnungsgemäßen Fischerei sind insbesondere verboten (…) 3. das Fischen mit der Handangel, das nur auf das Zurücksetzen von gefangenen Fischen ausgerichtet ist.“.

Einige schließen daraus, daß jetzt das Zurücksetzen maßiger Fische erlaubt sei. Tatsächlich hat sich aber nichts praktisch geändert. Man durfte einerseits schon vorher maßige Fische zurücksetzen, die man aus sachlichen Gründen (!) nicht verwerten wollte oder konnte. Und andererseits darf man auch jetzt, nach der Änderung, nicht ausschließlich mit dem Ziel des Zurücksetzens angeln. Allerdings schafft die neue Formulierung mehr Rechtsklarheit.

Außerdem wurden in § 44 Fischereiaufsichtsassistenten mit bestimmten Befugnissen ausgestattet.

Bedauerlich ist, daß die zahlreichen Vorschläge des LSFV zur Verbesserung des Gesetzes ohne erkennbare Begründung nicht aufgenommen worden sind. So können etwa Angler aus anderen Bundesländern in Schleswig-Holstein angeln, wenn sie einen Fischereischein besitzen, der nach ihrem Landesrecht gar nicht (mehr) gültig ist. Mit einem einzigen Wort hätte man das klären können, aber das war offenbar nicht gewollt.

Vom LSFV-SH



Scotty-Boxen: Neue Wege für die Zukunft der Meerforelle

Scotty-Boxen: Neue Wege für die Zukunft der Meerforelle
Jedes Jahr im Herbst steigen viele Salmoniden wie Lachse und Meerforellen aus dem Meer zum Laichen die s...chleswig-holsteinischen Flüsse wie Stör, Bramau, Treene und Trave hinauf

Hier geht es zum Bericht Der Fisch & Fang


Hier ein 2ter Bericht aus einer anderen Tageszeitung.
Auf diesem Wege möchte ich mich einmal bei unseren Mitgliedern Sarah Sassi, Rüdiger Armutat, Christoph Reil, Andreas und Florian Przygoda für die aktive Hilfe in Aukrug bedanken.

Gruß Thomas


Moin hier ein Zeitungsbericht über die Arbeit im Bruthaus Aukrug


NEU NEU NEU: Online-Abgabe der Jahresfangmeldung

Wichtige Information zur Abgabe der Jahresfangmeldung: Der Service ist ab sofort auch ONLINE unter

www.angelvereine.de

erreichbar.

Einige Mitglieder sind bereits dabei, das System zu testen. Sollten keine Fehler mehr gefunden werden, erhalten alle Interessierten, die uns ihre E-Mail-Adresse zur Verfügung stellen, ebenfalls eine gesonderte Einladung. Wer also mitmachen möchte, der schickt bitte eine kurze Nachricht über das Kontaktformular auf dem oben genannten Portal.

Weitere Informationen und Unterstützung bekommt ihr außerdem in der facebook-Gruppe unseres Vereins. Ansprechpartner für diesen neuen Service ist unser Mitglied Lars Behrrmann.


Schon zum 2 mal konnten wir den Überschuss des Kellinghusen Cup´s zu gunsten der DGzRS überweisen. Hier die Danksagung.


25.05.2017

Umfangreiche WRRL-Maßnahmen im System Brokstedter Au umgesetzt

geschrieben von Sascha Nickel, Fischereivertreter WRRL-Arbeitsgruppe im BGV 14

Das letzte Treffen der WRRL-Arbeitsgruppe fand diesmal ausnahmsweise nicht in der Geschäftsstelle des Wasser- und Bodenverbandes statt, sondern führte uns raus an die frische Luft: Anlass war die jüngst abgeschlossene Maßnahmenumsetzung in den Bereichen Hardebek-Brokenlander Au und Wiemersdorfer Au. Im April rückten dort nach rund einem Jahr Bauzeit die Bagger ab (wegen des milden Winters sogar deutlich schneller als geplant) und hinterließen anstelle des ehemals stark begradigten monotonen Profils auf 4,8 km einen bunten Mix aus Laufverlegungen, Verschwenkungen, Sohlgleiten, Altarmanstrukturen, Gehölzpflanzungen, Totholzeinbauten, Störsteinen und jeder Menge Kies: Gerade letzterer ist (in richtiger Größe, Menge und an den richtigen Stellen) einerseits enorm wichtig für das Ablaichen unserer winterlaichenden Salmoniden und andererseits auch für das erfolgreiche Aufkommen unserer eingesetzten Forellenbrütlinge, weil auch diese in ihrer ersten Lebensphase noch dringend auf die ganz speziellen Strukturen (u.a. Substrat, Strömung, Tiefe, Breite und Beschattung) im Laichhabitat angewiesen sind. Auch weitere Gestaltungselemente wie das eingebrachte Totholz, lebende Erlenwurzeln und entstehende Kolke können als wertvolle Fischunterstände dienen. Wie schnell das neue Wohnzimmer angenommen wird, entscheiden letzten Endes die Wasserbewohner, aber die geschaffenen Voraussetzungen erscheinen hier günstig -vor allem auch wegen der über die Brokstedter Au geschaffene Duchgängigkeit zur Stör. Auch unter Wasser spielt Barrierefreiheit eben eine entscheidende Rolle. :)

Das Kostenvolumen der Maßnahmen umfasst rund 1,3 Millionen EUR (Fördergelder EU, Land + Kreis), dafür wurde allerdings auch nicht nur sprichwörtlich viel Erde bewegt: 60.000 m³ Bodenverbringung, 15.000 t Kies und Steine verbaut usw.

Link zum Zeitungsartikel: http://www.kn-online.de/News/Nachrichten-aus-Segeberg/Grossenaspe-Wiemersdorf-Renaturierung-beendet-Das-Auenland-kehrt-zurueck

PS: Und falls wer fragt… zu den geplanten Maßnahmen an der Stör gab es nicht viel Neues außer, dass mit weiteren Verzögerungen in der behördlichen Bewältigung des Verfahrens zu rechnen sei. Die (wiederholte) öffentliche Auslegung der Planunterlagen wird durch den Kreis Steinburg voraussichtlich noch vor den Sommerferien (angedacht waren zunächst die Osterferien) erfolgen... Na schauen wir mal!

Beste Grüße zum Vatertagswochenende,

Sascha



Protest auf hoher See gegen Angelverbot

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Zurücksetzen maßiger Fische

Eine halbe Million Glasaale für die LSFV-Gewässer

  Geschrieben von Administrator des LSFV-SH

 Am 21. März ist es wieder soweit. Seit Jahren besetzt der Landessportfischerverband Schleswig-Holstein (LSFV SH) in großem Umfang mit vorgestreckten Aalen. Nun werden zum zweiten Mal die Pacht- und Eigentumsgewässer des LSFV mit Glasaalen besetzt. Mehr als 165 Kilogramm der gerade mal 0,3 Gramm schweren und 6 bis 8 Zentimeter langen Tiere sollen im Nord-Ostsee-Kanal, im Elbe-Lübeck-Kanal, in der Elbe und in den vier von unserem Verband bewirtschafteten Seen ausgebracht werden. Das entspricht einer Menge von insgesamt etwa 500.000 Stück. Bei dem aktuellen Glasaalpreis haben die Tiere einen Wert von mehr als 50.000 Euro.  Die größten Besatzmengen erhalten der Nord-Ostsee-Kanal (91,3 Kilogramm ) und die Elbe zwischen Geesthacht und Lauenburg (40,3 Kilogramm). Geliefert werden die Aale von einem Fischereibetrieb aus Brandenburg. Es handelt sich um Wildfänge, die von der französischen  Atlantikküste stammen. Ziel des Besatzes ist die nachhaltige Förderung des Aalbestands, der sich in den vergangenen Jahrzehnten aufgrund einer verringerten natürlichen Zuwanderung auch in den schleswig-holsteinischen Küsten- und Binnengewässern leider eindeutig negativ entwickelt hat. Wir wollen fangen, also müssen wir auch unseren Teil zur Erhaltung der Bestände beitragen!

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Zander-Schonzeit im ELK

Der Erlaubnisschein für den ELK enthält leider zwei voneinander abweichende Informationen, die das Angeln auf Zander betreffen. Einerseits wird auf das LFischG und die BiFVO als Rechtsgrundlagen hingewiesen und die BiFVO bestimmt die Schonzeit nun vom 1. April bis 31. Mai. Andererseits wird eine Schonzeit vom 1. Februar bis zum 30. April genannt. Selbstverständlich kann und möchte der LSFV nicht in Widerspruch zur BiFVO treten. Insofern gilt die Schonzeit bis zum 31. Mai. Da sie dann aber insgesamt sehr lang ausfällt bemühen wir uns derzeit, den Beginn der Schonzeit auf den 1. März legen zu dürfen. Mit neuen Informationen melden wir uns.