Aufzuchtgewässer

Gräben im Bereich Störkathen und Quarnstedt

Alle Zuflüsse zur Stör in dem Gebiet Störkathen und in dem Bereich des Wasser- und Bodenverbandes Quarnstedt dienen uns als Besatz- und Aufzuchtgewässer für Salmoniden. Diese Gewässer dürfen nicht beangelt werden.

Dazu zählen:

  • Graben Nr. 20
  • Quarnbach/ Mühlenbek
  • Rensinger Schöpfwerksgraben
  • Bullenbach

 

 

Der Rensinger Schöpfwerksgraben, ein Entwässerungsgraben der Wiesen und Laichgebiet für Hecht und Weißfisch, konnte ursprünglich für Aufzuchtzwecke gepachtet werden. In dieser Kinderstube unserer Fische darf die Angelfischerei nicht ausgeübt werden -einschließlich des Schöpfwerksbeckens neben der Rensinger Holzbrücke (rot umrandet auf der Karte).

Weiterhin gehört Teich 5 der Teichanlge Breitenburger Forst mit zu unseren Aufzuchtgewässern.

Auch hier darf die Angelfischerei nicht ausgeübt werden.

 

 


Rensinger Schöpfwerksgraben auf einer größeren Karte anzeigen